Leistungen

Unsere Leistungen


Wer muss prüfen ? 

Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Grundlagen

Die Pflicht ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) präzisiert.

 Ziel der gesetzlichen Regelung ist der Personenschutz, ein Verstoß gegen die Prüfpflicht stellt gemäß § 26 BetrSichV eine Straftat dar.

 Die gesetzlich erforderlichen Prüfmassnahmen dienen neben dem Personenschutz zugleich auch dem Sachschutz.
 
DGUV V 3 § 5 Abs. 1: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
  1. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
 2. In bestimmten Zeitabständen
 Die Fristen sind so zu bemessen, daß entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Unsere Leistungen für Sie

Prüfungen nach DGUV V 3 und V4; DIN EN 50678 (VDE 0701:2021-02); DIN EN 50699 (VDE 0702); DIN VDE 0105–0100; DIN VDE 0100-600; DIN VDE 0113-1, Betriebssicherheitsverordnung aller in Ihrem Betrieb vorhandenen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sowie Medizinprodukten (Pflegebetten) gemäß DIN EN 62353 (DIN VDE 0751-1 ) und MPBetreibV und Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen nach EN 60974-4 (VDE 0544-4)

Ihr Vorteil

Wir bieten Ihnen ein “Rundumsorglospaket” mit eindeutiger Preisklarheit. Keine versteckten Kosten.

Zum Paket gehört die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ermittlung der Prüffristen, 100 % rechtssichere Dokumentationen und Prüfprotokolle, auf Wunsch jederzeit per Internet download möglich. Überwachung Ihrer Prüffristen.

Neueste Messgeräte und Überprüfung Ihrer elektrischen Anlage mit Thermografie ermöglichen rechtzeitige Erkennung und Vermeidung von Gefährdungen und Schäden.

Pflegebetten, Hotel und Gastgewerbe, Behörden und Kommunen

Prüfungen nach DGUV V 3 und V4; DIN EN 50678 (VDE 0701:2021-02); DIN EN 50699 (VDE 0702); DIN VDE 0105–0100; DIN VDE 0100-600; DIN VDE 0113-1, Betriebssicherheitsverordnung aller in Ihrem Betrieb vorhandenen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sowie Medizinprodukten (Pflegebetten) gemäß DIN EN 62353 (DIN VDE 0751-1 ) und MPBetreibV und Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen nach EN 60974-4 (VDE 0544-4)

Prüfungen in Hotel- und Gästezimmern flexibel in vermietungsfreien Zeiträumen. In öffentlichen Bereichen diskret ohne Störungen .
Behörden und Kommunen, Schulen und Kindergärten, öffentliche Bereiche.
Wir prüfen ohne Störungen des Geschäftsbetriebes

Ihr Sparpotential

Durch regelmässige Überprüfungen können Sie rechtzeitig Schäden erkennen und Ausfällen vorbeugen.

Schon ein einziger Brand durch eine simple Kaffeemaschine kann Ihnen den gesamten Betrieb lahmlegen.

Erhalten Sie den Wert Ihrer Betriebsmittel durch regelmässige Kontrollen.

Sparen Sie Versicherungsbeiträge durch Überprüfungen Ihrer Betriebsmittel.

Erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden.

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