Interaktiv · Prüffristen-Check

Wie oft muss bei Ihnen geprüft werden?

Wählen Sie Umgebung und Betriebsmittel, der Check zeigt Ihnen die Richt- und Maximalwerte aus den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3. Die verbindliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, auch dabei helfen wir.

Glowi, das Maskottchen des SGUJ Prüfdienst, hilft beim Prüffristen-Check
1. In welcher Umgebung wird das Betriebsmittel genutzt?
2. Um welche Art von Betriebsmittel geht es?

Alle Richtwerte im Überblick. Treffen Sie oben eine Auswahl, um Ihr Ergebnis zu filtern.

Ortsveränderliche Geräte im Büro

Richtwert: alle 6 Monate

Maximalwert: 2 Jahre, wenn die Fehlerquote nachweislich höchstens 2 % beträgt

DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1B

Ortsveränderliche Geräte in Werkstatt und Fertigung

Richtwert: alle 6 Monate

Maximalwert: 1 Jahr, wenn die Fehlerquote nachweislich höchstens 2 % beträgt

DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1B

Ortsveränderliche Geräte auf Baustellen

Richtwert: alle 3 Monate

Beanspruchung und Umgebung sprechen hier für kurze Intervalle

DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1B

Ortsveränderliche Geräte in Anlagen besonderer Art

Keine pauschale Tabellenfrist für diese Kombination

Die Frist folgt aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, im Zweifel kürzer prüfen

§ 3 Abs. 6 BetrSichV (Fristen selbst ermitteln)

Ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen (Regelfall)

Richtwert: alle 4 Jahre

Diese Tabelle kennt keine Fehlerquoten-Verlängerung

DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A

Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art

Richtwert: jährlich (1 Jahr)

Gilt für Bereiche nach DIN VDE 0100 Gruppe 700

DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A

Nichtstationäre Anlagen (z. B. auf Baustellen)

RCD/FI-Wirksamkeitsprüfung: monatlich

Die Frist der Anlage selbst folgt aus der Gefährdungsbeurteilung

DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A

Maschinen

Keine pauschale Tabellenfrist

Prüfpflicht und Fristen folgen aus § 14 Abs. 2 BetrSichV und Ihrer Gefährdungsbeurteilung, technische Grundlage ist DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)

§ 14 BetrSichV, DIN EN 60204-1

Wichtig: Richtwerte sind keine Rechtsberatung

Die genannten Werte sind Richt- und Maximalwerte aus den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 (Tabellen 1A und 1B). Verbindlich ist immer die Frist aus Ihrer eigenen Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. Für ortsveränderliche Geräte gilt: Beträgt die dokumentierte Fehlerquote höchstens 2 %, kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden. Wer Fristen strecken will, braucht eine belastbare Gefährdungsbeurteilung und Daten, die sie stützen. Genau dabei unterstützen wir Sie, inklusive Prüffristenmanagement, damit keine Frist mehr verpasst wird.

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