Ortsveränderliche Geräte im Büro
Richtwert: alle 6 Monate
Maximalwert: 2 Jahre, wenn die Fehlerquote nachweislich höchstens 2 % beträgt
DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1BInteraktiv · Prüffristen-Check
Wählen Sie Umgebung und Betriebsmittel, der Check zeigt Ihnen die Richt- und Maximalwerte aus den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3. Die verbindliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, auch dabei helfen wir.

Alle Richtwerte im Überblick. Treffen Sie oben eine Auswahl, um Ihr Ergebnis zu filtern.
Richtwert: alle 6 Monate
Maximalwert: 2 Jahre, wenn die Fehlerquote nachweislich höchstens 2 % beträgt
DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1BRichtwert: alle 6 Monate
Maximalwert: 1 Jahr, wenn die Fehlerquote nachweislich höchstens 2 % beträgt
DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1BRichtwert: alle 3 Monate
Beanspruchung und Umgebung sprechen hier für kurze Intervalle
DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1BKeine pauschale Tabellenfrist für diese Kombination
Die Frist folgt aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, im Zweifel kürzer prüfen
§ 3 Abs. 6 BetrSichV (Fristen selbst ermitteln)Richtwert: alle 4 Jahre
Diese Tabelle kennt keine Fehlerquoten-Verlängerung
DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1ARichtwert: jährlich (1 Jahr)
Gilt für Bereiche nach DIN VDE 0100 Gruppe 700
DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1ARCD/FI-Wirksamkeitsprüfung: monatlich
Die Frist der Anlage selbst folgt aus der Gefährdungsbeurteilung
DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1AKeine pauschale Tabellenfrist
Prüfpflicht und Fristen folgen aus § 14 Abs. 2 BetrSichV und Ihrer Gefährdungsbeurteilung, technische Grundlage ist DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
§ 14 BetrSichV, DIN EN 60204-1Die genannten Werte sind Richt- und Maximalwerte aus den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 (Tabellen 1A und 1B). Verbindlich ist immer die Frist aus Ihrer eigenen Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. Für ortsveränderliche Geräte gilt: Beträgt die dokumentierte Fehlerquote höchstens 2 %, kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden. Wer Fristen strecken will, braucht eine belastbare Gefährdungsbeurteilung und Daten, die sie stützen. Genau dabei unterstützen wir Sie, inklusive Prüffristenmanagement, damit keine Frist mehr verpasst wird.