1. Prüfungsstandard und Offenlegungsvorbehalt


(1) SGUJ Prüfdienst Sven Glowalla und Junior führt Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Regeln der Technik durch (u. a. DIN VDE-Normen, DGUV-Vorschriften).
(2) Ordnungsgemäße, intakte und sichere Geräte/Anlagen halten diese Prüfungen ohne Funktionsverlust stand. Treten im Zuge der Prüfung Funktionsstörungen, Auslösungen von Sicherungen/RCD (FI), Abschaltungen, Datenverluste oder vergleichbare Effekte auf, gilt dies regelmäßig als Offenlegung bereits vorhandener Mängel/Vorschäden oder sicherheitsrelevanter Zustände; hierfür übernimmt SGUJ Prüfdienst Sven Glowalla und Junior keine Haftung.
 
2. Anlagenabschaltungen und Prüfablauf
(1) Bei Anlagenprüfungen sind – auch mehrfach hintereinander – geplante Stromlos-Schaltungen erforderlich. Bei unvollständig dokumentierten Anlagen oder undokumentierten Erweiterungen können ungewollte Abschaltungen weiterer Anlagenbereiche auftreten.
(2) Durch die Prüfung aufgedeckte Fehler oder Schutzorgan-Ansprachen können aus Sicherheitsgründen das Abschalten weiterer Bereiche bewirken. Technisch werden durch die von uns eingesetzten Prüfverfahren keine Schäden „aktiv verursacht“; die Prüfung deckt vorhandene Defizite auf.
 
3. Mitwirkungs- und Organisationspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt vollständige und aktuelle Anlagendokumentation bereit (Schaltpläne, Stromkreisverzeichnisse, Sperr-/Freigabelisten) und kennzeichnet sensible/­­kritische Bereiche.
(2) Der Auftraggeber sorgt vor Prüfungsbeginn auf eigene Kosten für:
a) aktuelle, verifizierte Datensicherungen aller betroffenen Systeme;
b) Schutz/Sicherung empfindlicher Geräte und Prozesse;
c) verfügbares Fachpersonal zum kontrollierten Herunter- und Wiederhochfahren (insb. IT/OT-Systeme, Produktionsanlagen);
d) Zugänglichkeit, Freischaltung und erforderliche Freigaben.
(3) Unterbleiben diese Mitwirkungen, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Verzögerungen, Mehrkosten und Folgewirkungen.
 
4. Haftung
(1) SGUJ Prüfdienst Sven Glowalla und Junior haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Rechte nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für reine Vermögensschäden wie Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Datenverluste oder mittelbare/Folgeschäden ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde oder die Fälle nach Abs. 1 vorliegen.
(4) Schäden, die nicht im Zusammenhang mit der Prüfungshandlung stehen, sondern durch unsachgemäße mechanische Einwirkung entstehen (z. B. ein durch Anstoßen vom Tisch gestürzter Monitor), werden nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt.
(5) Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
 
5. Beweislast und Schadensmeldung
Der Auftraggeber hat Schäden, die er auf die Prüfung zurückführt, SGUJ Prüfdienst Sven Glowalla und Junior unverzüglich schriftlich anzuzeigen und nachvollziehbar zu dokumentieren (Zeitpunkt, betroffener Stromkreis/Anlagenteil, Logfiles, Fotos, Sicherungen), damit eine Ursachenanalyse möglich ist.
 
6. Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Arbeits-/Betriebsmittel und Anlagen (inkl. Instandhaltung, Dokumentation, Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilung) liegt beim Betreiber/Auftraggeber. Unsere Prüfung ersetzt diese Pflichten nicht; sie bewertet stichproben- bzw. messpunktbezogen den Zustand zum Prüfzeitpunkt.
 
7. Leistungsgrenzen
(1) Eine 100 %-Fehlerfreiheit des Gesamtsystems kann aufgrund komplexer Anlagen- und IT-Abhängigkeiten nicht zugesichert werden.
(2) Verdeckte Mängel oder außerhalb des Prüfumfangs liegende Fehler können unentdeckt bleiben. Empfehlungen/Mängelberichte sind vom Auftraggeber umzusetzen; unterlassene Abhilfen liegen in dessen Verantwortungsbereich.
 
8. Geltung / Rangfolge
Dieser Haftungshinweis gilt für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Leistungen von SGUJ Prüfdienst Sven Glowalla und Junior, soweit nicht individuell etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.